Finanzierung
Familientherapie als Hilfe zur Erziehung,
Autismuscoaching von Kindern und Jugendlichen
Kinder mit der Diagnose Autismus und ihre Eltern können Hilfen über § 27 und § 35a SGB VIII in
Anspruch nehmen. Für die Umsetzung dieser Hilfen sind in Berlin die Jugendämter zuständig. Wenn Sie
mit mir zusammenarbeiten möchten, nehme ich gern mit Ihnen gemeinsam Kontakt zu den zuständigen Ämtern
auf. Diese können dann mit mir eine sog. Einzelfallvereinbarung abschließen.
Üblicherweise beinhaltet eine solche Vereinbarung Aufsuchende Familientherapie. Diese gibt
mir und Ihnen die Möglichkeit, nicht nur mit dem Kind und der Familie zu arbeiten, sondern auch
mit dem Umfeld (wichtige Bezugspersonen, Institutionen). Finanzierungen sind möglich entweder
direkt über die Jugendämter oder über das
Persönliche Budget.
Spieltherapie, als sozial-emotionale Entwicklungsförderung für Kinder mit Autismus, kann in Verbindung
mit Familientherapie über § 35a SGB VIII Eingliederungshilfe ebenfalls durch das Persönliche Budget
finanziert werden.
Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, unsere Gespräche selbst zu finanzieren.
Workshops in Schulen
Zum Termin in der jeweiligen Schule kommt noch ein
Vor- und Nachbereitungsgespräch in meiner Praxis oder in der Schule hinzu.
Finanzierungen sind möglich:
- durch den Förderverein der Schule,
- aus dem Persönlichen Budget,
- aus dem Fortbildungsbudget der Schule oder
- als Selbstzahler.
Paarberatung
Normalerweise werden die Kosten einer Paarberatung selbst getragen. Doch sorgt oftmals eine
Autismusdiagnose bei einem Kind für viel Verwirrung und Unsicherheit in der Paarbeziehung der
Eltern. Die Beziehung der Eltern ist jedoch das Fundament, auf dem sich Kinder entwickeln.
Deshalb kann es für Eltern eines autistischen Kindes sinnvoll und unter Umständen auch möglich
sein, Paarberatung als Unterstützung im Hilfeplan des Jugendamtes miteinzubeziehen.